Höhere Bußgelder für Besserverdienende und Abgelenkte?

Höhere Bußgelder für Besserverdienende und Abgelenkte?

Ablenkung im Straßenverkehr

Beim Thema Ablenkung immer ganz vorn: Handys bzw. Mobiltelefone. © DEGENER

Bußgelder im Straßenverkehr sind ein Thema, zu dem es viele Meinungen gibt. Die Einen fühlen sich ungerecht behandelt, wenn ihnen ein Blitzerlicht entgegenleuchtet und ein Bußgeldbescheid ins Haus weht. Anderen sind die Beträge viel zu gering um abzuschrecken. Gerade hat sich das Land Niedersachsen mit einer Bundesratsinitiative für „einkommensabhängige Bußgelder“ stark gemacht. Vorbild sei das Tagessatzsystem im Strafrecht, das sich an einer sozialen Staffelung orientiert.

Doch neben der künftigen Anpassung der bisher pauschalen Bußgeldbeträge an die Nettoeinkommen schlagen die Niedersachsen auch eine „deutliche Erhöhung der Geldbußen bei massiven Geschwindigkeitsverstößen und in den Bereichen Abstand, Überholen und Bilden einer Rettungsgasse sowie bei einem Verstoß gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden gemäß § 23 StVO“ vor. Offensichtlich maßgeblich unter dem Eindruck der zahlreichen verheerenden Unfälle auf den niedersächsischen Autobahnabschnitten.

So berichtet Die Hannoversche Allgemeine Zeitung bereits im April: „Wie gefährlich die Ost-West-Verbindung in der Region Hannover ist, zeigt auch die Zahl der Toten und Verletzten: Neun Menschen starben im vergangenen Jahr auf der A2, 23 Menschen wurden schwer verletzt. Im Vorjahr verzeichnete die Statistik zehn Tote und sogar 53 Schwerverletzte“, und weiter: „Grund für die schweren Unfälle sind aber nicht allein die Staus. Die Polizei nennt immer wieder auch zu hohe Geschwindigkeiten, abgelenkte Fahrer und zu geringen Sicherheitsabstand“ (HAZ, Mittwoch, 13.04.2016). Geplant ist daher zusätzlich „eine automatische Verdoppelung der Bußgelder, wenn von der Handlung eine besondere Gefahr ausgeht (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Baustelle)“. Ob die Initiative wirklich dazu führt, dass den Autofahrern in Deutschland ein radikaler Umbau des bisherigen Bußgeldsystems bevorsteht, bleibt abzuwarten. Die Entschließung wurde am 4. November vorgestellt und in den Verkehrs-, den Innen- und den Rechtsausschuss überwiesen. Sobald alle Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum.

DiH (Redaktion)

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Ohne Stress zum Kongress

Ohne Stress zum Kongress –

nach den Informationen zu den Innovationen

simdrive auf dem Fahrlehrerkongress

Der simdrive 360° – das Highlight 2014: Wofür wird sich in diesem Jahr der Vorhang heben …? © DEGENER

Der von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Zusammenarbeit mit der Redaktion und dem Verlag der Verbandszeitschrift „Fahrschule“ vorbereitete Fahrlehrerkongress in Berlin wird in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal durchgeführt. Sowohl die Workshops und Vorträge als auch die große, messeartig angelegte Fachausstellung haben ihre Bedeutung für inhaltliche und praktische Branchentrends längst gefestigt.

Im zweijährlichen Rhythmus werden hier nicht nur die aktuellen Diskussionen zusammengeführt, die die Fahrlehrerschaft bundesweit bewegen, sondern auch Aussteller aus allen Bereichen zusammengerufen, die hier ihre neuesten Entwicklungen vor großer Kulisse präsentieren können, nach dem Motto: Information und Innovation. In diesem Jahr laden laut Veranstalter „hochkarätige Redner die Teilnehmer dazu ein, über den Tellerrand hinauszuschauen“. Einige von ihnen beteiligen sich direkt an den Workshops, I ‐ „Berufskraftfahrer: Aus‐ und Weiterbildung“, II ‐ „Reform des Fahrlehrerrechts“ und III – „Fahrerassistenzsysteme“. Obendrein sollen sie der aus allen Bundesländern angereisten Fahrlehrerschaft „nicht nur wertvolle Informationen, sondern auch beste Unterhaltung bieten. Gerhard von Bressensdorf, Jutta Kleinschmidt, René Borbonus, Daniela A. Ben Said, Ralph Goldschmidt und Birthe Finkendey stehen auf der Rednerliste. Staatssekretär Michael Odenwald wird den Bundesverkehrsminister vertreten und über die Reform des Fahrlehrerrechts sprechen.“ *

Nach der inhaltlichen Arbeit in Workshops und Vorträgen geht es dann zur konkreten unternehmerischen Praxis über, wenn sich die rund 80 Aussteller mit ihren Produkten den mehr als 1000 erwarteten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern stellen. Messegespräche und Messekonditionen liegen da in der Luft. Darüber hinaus noch eine große Verlosung mit interessanten Gewinnen aus allen Bereichen des Angebotes. So viel sei jetzt schon verraten: Auch DEGENER verlost nicht nur einen besonderen Preis für einen glücklichen Gewinner, sondern geht auch mit einem ganz besonderen Produkt an den Start, das exklusiv und erstmalig ab dem 11.11. der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Seien Sie dabei, wenn es am DEGENER Stand wieder heißt „Vorhang auf, die Show beginnt … !“

* Zum Programmablauf siehe hier

DiH (Redaktion)

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Kleine Schäden – großer Ärger

Kleine Schäden – großer Ärger

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

Ehrliche Schadensregulierung spart Ärger – und
im Fall einer Anzeige auch Geld. © DEGENER

„Jede Verkehrsteilnehmerin und jeder Verkehrsteilnehmer kann Opfer oder Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht werden“, stellt die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Viersen auf ihrer Webseite fest: „Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensunfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobetrag erreicht.

Dabei sind die Strafen für einen überführten Unfall-Flüchtigen oftmals weit höher als die Formalitäten oder die Höherstufung in der Versicherung. Denn wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. „Selbst bei kleinen Sachschäden an Bäumen, Leitplanken oder parkenden Fahrzeugen ist ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Straftat“, warnt ACE-Verkehrsrechtsexperte Florian Wolf. Unfallflüchtige haben demnach – je nach Schwere der Tat – mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und sogar Führerscheinentzug zu rechnen. Die Kaskoversicherung kann eine Leistung für Schäden am Fahrzeug des Täters ganz ablehnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt zwar das Unfallopfer, kann sich aber bis zu 10.000 Euro vom Unfallflüchtigen zurückholen.

Der ACE rät jedem Verkehrsteilnehmer, immer am Unfallort zu bleiben und sofort über Handy selbst die Polizei zu verständigen oder verständigen zu lassen. „Wer in der Nacht oder auf einer einsamen Landstraße einen Schaden verursacht, darf sich zwar nach einer angemessenen Zeit vom Unfallort entfernen, muss aber den Schaden sofort anzeigen“, erläutert ACE-Jurist Wolf. Ganz wichtig: Wer einmal unerlaubt die Unfallstelle verlassen hat, hat faktisch eine Unfallflucht begangen. Durch „tätige Reue“, d. h. eine Nachmeldung innerhalb von 24 Stunden, kann der Autofahrer lediglich eine Strafmilderung erreichen – und das auch nur bei einem kleineren Sachschaden. Bei Personenschäden erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung. Gerade angesichts der hohen Strafen im Falle einer Ermittlung und Überführung als Unfallverursacher appelliert die Polizei Viersen: „Machen Sie sich nicht strafbar, sondern stellen Sie sich Ihrer Verantwortung! Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Jeder kann einmal einen Fehler machen, im Zweifel wird Ihre Versicherung den entstandenen Schaden regulieren“.

DiH (Redaktion)

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Warum an grüner Ampel warten?

Warum an grüner Ampel warten?

© VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER

© VW-Virtuelle Magnettafel / DEGENER

Es ist einer dieser Fälle, in denen ein Fahrzeug erst in eine Kreuzung gelenkt, dann aber wegen Querverkehrs aufgehalten wird. Für gewöhnlich löst sich so ein „Knoten“ friedlich auf, gegebenenfalls unter Hup-Kommentaren, indem der steckengebliebene Nachzügler zuerst losrollt und dann der fließende Verkehr seine Fahrt wieder aufnimmt. In einem Fall ist es aber zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden gekommen, der in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt wurde.

Unter der Überschrift „Nachzügler muss warten, wenn der Querverkehr schon länger Grün hat“ fasst der Pressesprecher des Gerichts den Sachverhalt zusammen: „Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter “echter Nachzügler” vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist.“ Im Einzelnen heißt das: Fahrzeug A ist bei Grün in die Kreuzung eingefahren, dann aber aufgrund der Verkehrslage nicht sehr weit gekommen. Es kann als „echter Nachzügler angesehen werden, weil es 1. bei Grün gefahren ist und 2. „die Fluchtlinie der Kreuzung bereits überfahren hat,“ bevor es zum Stehen kam. Unter Fluchtlinie wird dabei die gedachte Verbindung der Gehwegkanten (in der Grafik orange gestrichelt) verstanden. Zwar darf ein „Nachzügler“ nach Auffassung des Gerichts die Kreuzung grundsätzlich „gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen“, aber nur vorsichtig und „unter sorgfältiger Beachtung des einsetzenden Gegen- oder Querverkehrs“.

Im verhandelten Fall steht Fahrzeug A aber schon seit mindestens 40 Sekunden im Kreuzungsbereich. Zu diesem Zeitpunkt zeigt die Ampel in Fahrtrichtung von A bereits seit mindestens 23 Sekunden Rot, und für Fahrzeug B seit mindestens 19 Sekunden Grünlicht. Es kommt zu einem Zusammenstoß, als Fahrerin A plötzlich zügig losfährt, um die Kreuzung zu räumen, während Fahrer B die mit Grün freigegebene Kreuzung ungebremst durchfährt.

Das Urteil des OLG: Je länger sich ein „Nachzügler“ im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher habe er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr zu rechnen. Er müsse dann davon ausgehen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, dass er nicht weiterfahren werde. Deswegen dürfe er nach einer längeren Verweildauer nur dann weiterfahren, wenn er sich vergewissert habe, dass eine Kollision mit dem Gegen- oder Querverkehr ausgeschlossen sei (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, 7 U 22/16).

DiH (Redaktion)

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Weniger Plakette – mehr Elektroauto

Weniger Plakette – mehr Elektroauto

Elektromobilitaet

Elektromobilität als Stickstoffoxid-Killer. © DEGENER

Die Herbsttagung der Verkehrsminister der Länder, die Verkehrsministerkonferenz (VMK), hat sich zwar die Sicherung einer nachhaltigen, umweltfreundlichen Mobilität auf die Fahnen geschrieben, steht aber der Einführung einer neuen Schadstoffplakette mehrheitlich skeptisch gegenüber.

Statt kurzfristig alte Dieselautos auszusperren, gelte es, andere Maßnahmen zur Mobilitätssicherung bei gleichzeitiger Einhaltung der Immissionsgrenzwerte von Stickstoffoxid (NOX) in deutschen Städten zu finden. Zu diesem Zweck sollen laut VMK Bund und Länder „Strategien erarbeiten, die den geordneten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Kraftstoffe – vor allem im PKW-Segment – unterstützen.“ Dabei sieht die VMK in alternativen Antrieben nicht nur großes Potenzial in der Verringerung schädlicher Abgase, sondern auch in einer Minderung der Lärmbelastung. Dazu zählen neben der zügigen Umsetzung der Ladesäulenverordnung die Förderung der Elektrifizierung von Busantrieben sowie Anreize für Taxiunternehmen und Car-Sharing-Betreiber für einen Umstieg auf alternative Antriebe.

Außerdem begrüßen die Verkehrsminister die Aktivitäten des Bundes, das automatisierte Fahren zeitnah zu ermöglichen. Aus ihrer Sicht können automatisiert und autonom fahrende Fahrzeuge in Zukunft nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, sondern auch des Fahrkomforts und des Verkehrsflusses beitragen. Deshalb befürworten sie laut Abschluss-Pressemitteilung insbesondere das Bundesvorhaben, mehr als drei Testfelder auch im innerörtlichen Bereich einzurichten und die angestrebte Änderung des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr („Wiener Übereinkommen“), um die Lenkung von Fahrzeugen durch automatisierte Systeme ohne Überwachung durch menschliche Fahrer zukünftig zu ermöglichen.

Damit bauen die Länderverkehrsminister offenbar langfristig auf eine Zukunft des automatisierten Fahrens. Von einer raschen Umsetzung scheinen sie aber nicht überzeugt, wie eine weitere Forderung an den Bund verdeutlicht: „Sie fordern vom Bund die Straßenverkehrsordnung dahingehend zu überarbeiten, dass fahrfremde Tätigkeiten (z. B. Video/TV schauen, Kaffee kochen) sanktioniert werden können.“ – Bis zum Fahrzeug, das seinen Fahrer am Ende zum Mitfahrer im selbstfahrenden Automobil macht, ist es also wohl noch ein weiter Weg.

DiH (Redaktion)

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