Fahrerlaubnis statt Mofaprüfbescheinigung mit 15

Und plötzlich ist es doch soweit: „Dieses Gesetz tritt (…) am Tag nach der Verkündung in Kraft“, lautet die Schlussformel zum Inkrafttreten des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. Verkündet im Bundesgesetzblatt am 27.7.2021, in Kraft getreten am 28.7.2021: Ab sofort dürfen junge Menschen ab 15 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse AM erwerben. Den Antrag stellen und mit der Ausbildung beginnen können die Jugendlichen – wie in allen anderen Klassen – schon ab sechs Monate vor Erreichen des neuen Mindestalters, also mit 14-einhalb Jahren.

Vom Modellversuch zur Normalität

Bereits im Mai 2013 wurde den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen per Ausnahmeverordnung die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Modellversuchs das Fahren von Mopeds ab Vollendung des 15. Lebensjahres zu erproben. Anfangs befristet bis Ende April 2020. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte jedoch ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „kein eindeutiges Bild“. Sie enthielten aus offizieller Sicht „sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre)“ (BMVI). So hänge der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab. Deshalb wurde am 29.11.2019 der Weg für die Länder freigemacht, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet jeweils selbst zu entscheiden.

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Das neue Fahraufgaben-ABC – plus D

In den DEGENER Fahraufgabenkatalogen für Klassen A, B und C haben wir die Anforderungsstandards und die dazu gehörigen Bewertungskriterien für die Grundfahraufgaben und die Fahraufgaben der praktischen Fahrerlaubnisprüfung übersichtlich und lesefreundlich zusammengefasst. Hier finden Sie sich garantiert schnell zurecht. Das gilt jetzt auch für die Fahrerlaubnisklassen D, D1, D1E und DE. Mit Bildbeispielen und einer klaren Textstruktur können Sie schnell die wesentlichen Merkmale der einzelnen Fahraufgaben für Fahrer und Fahrerinnen von Kraftomnibussen herausarbeiten. Das hilft bei der theoretischen Vorbereitung wie auch bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfungsfahrt, denn die zu prüfenden Fahraufgaben sind – ähnlich wie die Grundfahraufgaben – verbindlich vorgeschrieben.

 

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Unterrichten heißt Weitergeben

Fachlich fundiert: Die Ausbildung der Ausbilder

Mit der Überarbeitung der Fahrlehrerausbildung in Deutschland ist in den vergangenen Jahren eine spezialisierte Fachliteratur entstanden, die nicht nur auf das Geschäftsmodell Fahrschule und die technischen und verkehrsrechtlichen Kenntnisse für den Fahrschulunterricht eingeht, sondern auch auf die spezielle Lernsituation in heterogenen Lerngruppen der Erwachsenenbildung. Im Fahrschulunterricht treffen (oder prallen gelegentlich auch) unterschiedliche Altersgruppen unterschiedlichster sozialer und regionaler Herkunft aufeinander. Da braucht man Übersicht und muss wissen, was man tut.

Professionelles Wissen in Theorie und Praxis

Die Zweiteilung in Theorieunterricht und Fahrpraktische Ausbildung erzeugt in der Fahrschülerausbildung eine besonderes Spannungsfeld, vor allem, weil es in beiden Unterrichtsarten sowohl um theoretische Kenntnis als auch um die praktische Umsetzung geht, um gesetzliche Anforderungen und technisches Know-how, kurz: Um die Ausbildung von Verkehrsteilnehmern, die in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Dazu gehört neben der Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen auch ein grundsätzliches Verständnis der Kraftfahrzeug-Technik, die mit der erworbenen Fahrerlaubnis gesteuert, genutzt und bewegt werden darf.

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…und der Sommer(katalog) kann kommen

Hier geht die Sonne auf: Das Highlight des Jahres

Mit der neuesten Entwicklung des DEGENER Verlags gehen Sie proaktiv auf Ihre Kunden zu und zeigen sich dort, wo Ihre Fahrschüler*innen täglich ohnehin mehrfach bis ständig hinschauen: Werden Sie mit Ihrer Fahrschule zur wichtigsten App zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung, setzen Sie sich auf dem Bildschirmen direkt neben Onlinespiel und Freizeitaktivitäten fest. Die neue „all-in-one-App“ macht es möglich: Der DEGENER FAHRSCHUL-CAMPUS 360°öffnet seine Pforten. Direkte Kommunikation, kurzfristige aber verbindliche Terminabsprachen, volle Vernetzung mit dem DEGENER FAHRSCHULOFFICE 360°, direkte Personalentlastung bei detaillierten, top-aktuellen Übersichten, inklusive Anwesenheits-Check. Ein echter Kommunikationsknotenpunkt.

Alles außer Autos: Ausstattung mit System

Sehen Sie in aufgeräumter, übersichtlicher Gestaltung auf den gut 60 kurzweiligen Seiten einfach alles, was zum Betrieb eines erfolgreichen Fahrschulunternehmens dazugehört. Zuverlässig, in geprüfter Qualität, PQFÜ-sicher: Das Vollsortiment für Ihre Fahrschule. Angefangen beim Mobiliar für die Schulungsräume und weiter über Unterrichts- und Lernsystem, Verwaltung, Schülersoftware, Funktechnik, spannende Zusatzmaterialien für alle Klassen, die BKF-Bibliothek, Fahrsimluatoren für Pkw, Lkw und Bus bis hin zum umfassenden Aus- und Weiterbildungsmaterial für die Ausbildung der Ausbilder, also die Fahrlehrer-Ausbildung. Hier zeigt sich die geballte DEGENER-Kompetenz aus fast 90-jähriger Erfahrung als direkter Partner im Fahrschulmarkt.

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Der neue Leitfaden: Für mehr Beratungsqualität

Der neue Leitfaden für die Fahrschule

Schul- und Arbeitswege, Berufsqualifikation oder berufliche Ausbildung, Lebensalter, finanzielle Situation und persönliche Ziele – viele Faktoren spielen eine Rolle bei der Entscheidung für eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse. Doch häufig wissen die Interessierten nur wenig über die Details. Das gilt sowohl für die Voraussetzungen und Bedingungen für eine Fahr-Ausbildung als auch für die Berechtigungen, die mit der jeweiligen Fahrerlaubnis verbunden sind. Verlässliche Informationen gehören deshalb zur täglichen Beratungsarbeit in Ihrer Fahrschule: Dabei müssen Sie oft z. B. nicht nur den Fahrschüler*innen, sondern auch den häufig dahinter stehenden Sponsoren wie Eltern oder Großeltern verbindliche Auskünfte geben können. Konkret und am besten sofort: Im Fahrschulbüro oder am Telefon.

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