Fahrerlaubnis statt Mofaprüfbescheinigung mit 15
Vom Modellversuch zur Normalität
Bereits im Mai 2013 wurde den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen per Ausnahmeverordnung die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Modellversuchs das Fahren von Mopeds ab Vollendung des 15. Lebensjahres zu erproben. Anfangs befristet bis Ende April 2020. Die Ergebnisse der Evaluationsberichte jedoch ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „kein eindeutiges Bild“. Sie enthielten aus offizieller Sicht „sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre)“ (BMVI). So hänge der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters unter anderem von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab. Deshalb wurde am 29.11.2019 der Weg für die Länder freigemacht, über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet jeweils selbst zu entscheiden.