Fahraufgaben: Die Kür nach der Pflicht

Sicher, die Fahrmanöver der sogenannten Grundfahraufgaben erfordern Geschick und eine gewisse Vertrautheit im Umgang mit den vielen technischen Einrichtungen, die heute in den Fahrzeugen verbaut sind. Und ihre Durchführung ist jederzeit und eindeutig zu erkennen und zu bewerten: „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Echte Fahrkunst aber erweist sich in den alltäglichen Situationen im Straßenverkehr, in den Begegnungen mit anderen Menschen, die nicht nur am Verkehrsgeschehen teilnehmen, sondern auch maßgeblich dazu beitragen können, ob eine Situation sich gefährlich oder harmlos entwickelt, ob schwierig oder leicht zu bewältigen ist.

Basis für die Bewertung

Als niedergeschriebene Grundlage für das Bewertungs-Tool der Prüfstellen, mit dem die aaSoP seit Jahresbeginn Fahrprüfungen abnehmen, bildet der Fahraufgabenkatalog die ganz elementare Grundlage für die neue praktische Fahrerlaubnisprüfung. Darin werden neben den erwarteten Fahraufgaben auch die Bewertungskriterien beschrieben, nach denen die Handlungsweisen der Prüflinge einzuordnen sind. Und nicht nur, was die möglichen Fehler angeht, sondern auch, was als besonders gut gelöst bzw. gelungen angesehen werden kann. Die definierten Handlungsanforderungen, ihre zugehörigen Beobachtungskategorien und die Bewertungskriterien ergeben zusammen genommen eine rechtssichere Fahrkompetenzeinschätzung durch den Prüfer, der jeden Aspekt seiner Bewertung im elektronischen Prüfprotokoll (ePp) speichert und seinen Kandidatinnen und Kandidaten elektronisch bereitstellt bzw. elektronisch übermittelt oder direkt aushändigt.

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Zweiradausbildung 21: Mit neuem Funk am Start

Ausbildungssommer mit neuer (Funk-)Technik …

Nach einer außerordentlichen einjährigen Verlängerung läuft die mehrjährige Übergangsfrist für Handfunkgeräte alter Bauart endgültig aus. Spätestens ab dem ab dem 1. Juli 2021 sind Funkgeräte, bei denen für die Benutzung während der Fahrt ein Bedienteil aufgenommen oder in der Hand gehalten werden muss, nicht mehr zugelassen. Weder für Straßenmeistereien noch für Schwertransportbegleiter, Bus- und Taxifahrer, Pannenhelfer oder Fahrschulen. Glücklicherweise ist der Umstieg schnell gemacht. So bietet der DEGENER Verlag bereits seit einiger Zeit ausbildungstaugliche Funkgeräte, die den Anforderungen des § 23 Absatz 1a StVO problemlos gerecht werden.

… und neuem Einstiegsalter: AM 15 bundesweit

Das Gesetz ist zwar noch nicht verkündet, aber die Unterscheidung in „teilnehmende“ und „nicht teilnehmende“ Länder in Sachen „Moped ab 15“ ist vom Tisch. Nachdem der Bundesrat bereits am 28. Mai der bundeseinheitlichen Regelung für das Fahrerlaubnisrecht in Sachen Fahrerlaubnisklasse AM zugestimmt hat, soll das Gesetz zeitnah in Kraft treten. Eine Änderung der Schlüsselzahl 195 (Auflage zu der Klasse AM) macht es möglich: Statt „Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5a StVG Gebrauch gemacht haben“, heißt es künftig schlicht „Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.“

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Effizient dem Ausbildungsstau begegnen

Fahrschüler ernst nehmen (statt „schnell schnell“)

Der seit Jahren angestaute Fahrlehrermangel kann nicht als Begründung herhalten, die Ausbildung der künftigen Kraftfahrenden nur noch halbherzig oder mit nicht ausreichend qualifiziertem Personal oder Equipment durchzuführen: Qualität ist die beste Basis für eine solide Ausbildung – auch und gerade in Zeiten, in denen der Druck steigt und eine schnelle oberflächliche Ausbildung noch schnellere Einnahmen verspricht. Hier kommt es – wie so oft – auf die Taktik und die eingesetzten Mittel an. Eine planvolle und zielgerichtete Ausbildung mit dem richtigen Equipment und einem aufeinander abgestimmten Mix aus unterschiedlichen Lerneinheiten kann beides: Sie nimmt die Fahrschülerinnen und Fahrschüler ernst und sie bietet ihnen neben der hohen Qualität auch Möglichkeiten für eine zügige Ausbildung. Nicht übereilt, sondern zuverlässig und geschwind – je nach Talent, versteht sich. Das macht sich langfristig bezahlt.

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Professionelle Info – für professionelle Arbeit

Konkrete Fachinformation aus erster Hand

Der Branchenalltag kehrt nach seinem unverhofft verordneten Dornröschenschlaf gerade schrittweise zurück – und mit ihm jetzt auch der DEGENER „Fahrschul-Profi“. Die „Fachinformationen für die erfolgreiche Fahrschule“ eröffnen das Nachrichtenjahr mit einem Exklusiv-Interview zu einem der drängenden Probleme unserer Zeit: Wie wirken sich aktuelle Veränderungen in der Verkehrsmittelwahl und angepasste gesetzliche Richtlinien im Verkehrsalltag aus? Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), erklärt, warum er sich wünscht, dass die Kommunen künftig genauere Analysen der tatsächlichen lokalen Verkehrsströme in ihre Planung aufnehmen mögen und darauf aufbauen. Viele Unsicherheiten im urbanen Straßenverkehr entstünden durch unterschiedliche Verkehrsträger, die miteinander nicht oder nur begrenzt kompatibel sind, so Brockmann.

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Für mehr Beweglichkeit: B196

Von vier Rädern auf zwei

Ende 2019 in das deutsche Fahrerlaubnisrecht aufgenommen, kam die Schlüsselzahl 196 für die Fahrerlaubnis der Klasse B offenbar gerade zur rechten Zeit. Sehr bald wurde daraus ein „Erfolgsmodell“, wie der Industrieverband Motorrad Deutschland (IVM) an den Verkaufszahlen der 125 cm3-Roller und Motorräder für das erste Halbjahr 2020 abliest: „Ein Anstieg von etwa 55 Prozent in diesem Leichtkraftradsegment in Deutschland“ dokumentiere mehr als deutlich, dass diese Regelung die Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger des Landes voll getroffen habe.

IVM_Statistik-Jahresvergleich-20-21
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