Der sogenannte „Automatik-Vermerk“, amtlich im Führerschein dokumentiert als Schlüsselzahl 78, war vielen seit langem ein Dorn im Auge: Um die Beschränkung zu vermeiden, bevorzugen Fahrschüler seither die Ausbildung und praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, weshalb Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in der Fahrschülerausbildung relativ selten sind. Und das, wo gerade Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen in der Regel mit Automatikgetriebe ausgestattet sind, besonders E-Fahrzeuge. Wenn wir diese in Fahrschulen einsetzen wollen, muss die Prüfung auf Automatik-Fahrzeugen attraktiver werden – und das geht nur ohne Beschränkung.
Die ab April 2021 in Kraft tretende Lösung verspricht genau dies: eine Fahrerschulung während der Ausbildung sorgt dafür, dass die Prüfungsfahrt ruhigen Gewissens auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt werden kann. Ohne Abwürgen des Motors, ohne Anfahrprobleme am Hang – mit der vollen Konzentration auf die Fahraufgaben. Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), ist optimistisch: Im DEGENER Video-Interview erklärt er die Vorzüge nicht nur für die Fahranfänger und ihre künftigen Prüfungsfahrten, sondern auch für diejenigen, die endlich die freie Fahrzeugwahl erlangen wollen. Und für die Fahrschulen, die endlich innovative Technik in Unterricht und Prüfung einsetzen können …