Fahrerlaubnisklassen im Wandel – Automatik auf dem Siegeszug

Auf Grundlage ist eine Online-Befragung (4. bis 9.09.2019) unter 1.106 Kunden von "wirkaufendeinauto.de" aus ganz Deutschland

Grundlage ist eine Online-Befragung (4. bis 9.09.2019) unter 1.106 Kunden von „wirkaufendeinauto.de“ aus ganz Deutschland

Zu Beginn der Motorisierung war alles noch ganz einfach. Kaum waren Dampf-, Elektro- und Benzinmotoren „handlich“ genug, wurden auch schon Anwendungen für die schnelle Fortbewegung Einzelner, den Güter- und Lastverkehr und den Mehrpersonentransport entwickelt. Mit zunehmender Serienreife erweiterte sich der Pferde- und Kutschenersatz rasant zum beliebtesten Fortbewegungsmittel überhaupt, eine Art auto-mobile Kutsche ohne Pferd, stattdessen mit Motor. Bald aber wurde die Kraftfahrzeugtechnik auch attraktiv für das Transportgeschäft. Danach, mit immer kompakteren Motoren, auch für die Beschleunigung von Zweirädern, kurz: Es entwickelten sich mit dem Motorantrieb verschiedene Kraftfahrzeuge – und mit ihnen nach und nach auch die entsprechenden Fahrerlaubnisse. Anfangs wurden 4 Klassen unterschieden: 1 (Krafträder/Motorräder), 2 (Lastkraftwagen), 3 (Personenkraftwagen). Später kamen die Klasse 4 (Kleinkrafträder) und Klasse 5 (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen/Krankenfahrstühle) dazu. Eine detaillierte Übersicht findet sich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA).

Weiterlesen...

Eine „bunte“ Betrachtung in schwierigen Zeiten

Isolde Lang

Isolde Lang, seit 1986 Fahrlehrerin. Zertifizierter Fahrschüler-Coach, Trainerin und Dozentin für allgemeine psychologisch/pädagogische Themen in der Fahrlehreraus- und Fahrlehrerweiterbildung. Beschäftigt sich u. a. mit Stressprävention, ist Entspannungspädagogin und zertifizierter Coach (DVNLP), DEGENER-Fachautorin der Werke „Wie ticken wir Menschen?“ und „Lehren will gelernt sein“.

Wenn unvorhergesehene Umstände das wohl durchdachte und geplante (Arbeits-)Leben durcheinanderbringen, gerät man häufig in eine Krise. Dabei löst das Gefühl, keinerlei Einfluss und Kontrolle auf die Situation zu haben, starken Stress aus. Krisen bringen Menschen aus dem Gleichgewicht. Jede Krise ist anders und wird anders erlebt. Forscher haben jedoch herausgefunden, dass fast immer vier Phasen durchlaufen werden. Die Phasen sind nicht immer klar voneinander zu trennen. Sie können sich überlappen und wiederholen.

Wie Menschen auf so eine ungewollte Situation reagieren und wie lange die Krisen-Bewältigung dauert, ist individuell sehr verschieden. Die Dauer ist abhängig von der Schwere der Krise, der Resilienz, also der Widerstandskraft jedes einzelnen, aber auch von dem Temperament. Die Temperamentenlehre, auch Farbenlehre genannt, gibt vier Grundtemperamente vor. Jeder Mensch kann einem oder auch zwei Grundtemperamenten grob zugeordnet werden. Menschen mit einer gleichen Zuordnung (Farbe) haben ähnliche Prioritäten und verhalten sich deshalb auch ähnlich. Das Verhalten kann quasi vorausgeahnt werden. Dies erleichtert den Umgang mit anderen Menschen und fördert das gegenseitige Verständnis. Sogar die eigenen „Macken“ kann man in einem positiven Licht sehen. Die folgende Zuordnung sollte mit einem Augenzwinkern gesehen werden. Vielleicht erkennen Sie sich ja in der einen oder anderen Farbe.

Hier eine kurze Übersicht über die vier Farben und deren Eigenschaften.

Weiterlesen...

„Selber lernen macht schlau“ – Solides Basiswissen für alle Klassen

Sicher, die eigentliche Ausbildung zur Fahrerlaubnis findet im Fahrzeug statt, im praktischen Unterricht, in dem alles vorher Gelernte zusammenläuft: Die grundsätzliche Kenntnis der Regeln, das Bewusstsein bestimmter Gefahren, das Handling des Fahrzeugs. Erst im Straßenverkehr greift alles ineinander und wird zu einer Gesamtleistung, der sicheren Fortbewegung im Straßenverkehr.

Der Weg dahin führt aber nicht ohne Grund auch durch ein komplexes rechtliches Konstrukt, das die Rahmenbedingungen festlegt und der Entfaltung individueller Freiheit zum Wohl des Ganzen Grenzen setzt: Ampeln, Vorfahrtregelung, Abbiege- und Überholverhalten gehören dazu. Wohl dem, der sich vor der ersten Praxisstunde schon ernsthaft damit auseinandergesetzt hat. Aber das Straßenverkehrsgesetz (StVG) oder auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) sind gerade nicht die Werke, die unseren Neulingen als spannende Lektüre das theoretische Wissen um die Regeln im Straßenverkehr vermitteln können. Auch die ausschließliche Beschäftigung mit Fragebogen bzw. ihrer digitalisierten Neuform als Prüfungsfragen-App bietet neben dem schematischen Lernen nur wenig Möglichkeiten zur Kenntniserwerb, Einsicht und Erkenntnis. Wir bieten mit dem Grundwissen für alle Klassen die solide Basis für alle Ausbildungen.

Weiterlesen...

Solide Basis für kompetenten Unterricht: die DEGENER Fahrlehrer-Bibliothek

Seit 2018 hat sich die Ausbildung bzw. Vorbereitung auf den Beruf der Fahrlehrerin und des Fahrlehrers durch der Reform des Fahrlehrerrechts deutlich verändert. Im Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten stehen seither gleichberechtigt neben dem „Fachlichen Professionswissen“ (Verkehrsverhalten, Recht, Technik) das „Pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Professionswissen“ (Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden, Erziehen, Beurteilen). Inzwischen sind nicht nur die ersten nach neuen Vorgaben ausgebildeten Fahrlehrer in der Schulungs-Praxis angekommen, auch viele der langjährigen Praktiker haben sich bereits mit den neuen Unterrichtsinhalten auseinandergesetzt. Das ist auf Dauer sogar geboten, denn die pädagogische Qualität des Unterrichts gewinnt insbesondere in der regelmäßigen Überprüfung der Fahrschulen an Bedeutung, das Stichwort lautet: „Pädagogisch Qualifizierte Fahrschul-Überwachung“ (PQFÜ).

Weiterlesen...

AM 15 statt Mofa – Der neue Ergänzungsband Spezialwissen Klasse AM

Ländersache: AM 15 – Der erste „echte“ Führerschein

Nach dem Ende des Modellversuchs in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, hat sich das Verkehrsministerium zu keiner bundeseinheitlichen Regelung durchringen können: „Die Ergebnisse der Evaluationsberichte ergaben nach Einschätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur kein eindeutiges Bild. Sie enthalten sowohl Argumente für eine dauerhafte Reduzierung des Mindestalters auf 15 Jahre für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse AM (Moped) als auch für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung (ab 16 Jahre).
So hängt unter anderem der Nutzen der Herabsetzung des Mindestalters von den regionalen Gegebenheiten (z. B. Verfügbarkeit des ÖPNV, Entfernung zu Schulstandorten und Freizeiteinrichtungen) ab.“ Die Folge ist eine einzigartige Neu-Regelung der Fahrerlaubnisklassen: AM 15 ist Ländersache.
Der Bundesrat hat Ende 2019 den Ländern die Entscheidung über die Herabsetzung des Mindestalters für ihr Gebiet überlassen, um laut Bundesverkehrsministerium dem „ebenfalls heterogenen Meinungsbild der Länder wie auch der die Interessen der Verkehrssicherheit vertretenden Institutionen und Verbände Rechnung zu tragen“ (BMVI).

Weiterlesen...