Fahrerlaubnisklassen im Wandel – Automatik auf dem Siegeszug
Zu Beginn der Motorisierung war alles noch ganz einfach. Kaum waren Dampf-, Elektro- und Benzinmotoren „handlich“ genug, wurden auch schon Anwendungen für die schnelle Fortbewegung Einzelner, den Güter- und Lastverkehr und den Mehrpersonentransport entwickelt. Mit zunehmender Serienreife erweiterte sich der Pferde- und Kutschenersatz rasant zum beliebtesten Fortbewegungsmittel überhaupt, eine Art auto-mobile Kutsche ohne Pferd, stattdessen mit Motor. Bald aber wurde die Kraftfahrzeugtechnik auch attraktiv für das Transportgeschäft. Danach, mit immer kompakteren Motoren, auch für die Beschleunigung von Zweirädern, kurz: Es entwickelten sich mit dem Motorantrieb verschiedene Kraftfahrzeuge – und mit ihnen nach und nach auch die entsprechenden Fahrerlaubnisse. Anfangs wurden 4 Klassen unterschieden: 1 (Krafträder/Motorräder), 2 (Lastkraftwagen), 3 (Personenkraftwagen). Später kamen die Klasse 4 (Kleinkrafträder) und Klasse 5 (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen/Krankenfahrstühle) dazu. Eine detaillierte Übersicht findet sich beim Kraftfahrtbundesamt (KBA).