Saisonstart 2.0: Schlüsselzahl B196 – professionell und kompetent vermitteln
Durch die besonderen Umstände dieses Frühjahrs hat sich nicht nur der Saisonstart für die Motorradfreunde verschoben, sondern auch die Nachfrage nach Zweiradausbildungen enorm angestaut. Mit der Wiederbelebung der Fahrschulen treten in diesem Jahr erstmals nicht nur die üblichen Zweirad-Kandidaten in den Fahrschulen an, sondern auch eine ganz neue Kategorie von Fahranfängern – nämlich erfahrene Autofahrer, die sich gerade in diesen Tagen über eine neue Möglichkeit freuen, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt z. B. mit dem Öffentlichen Personennahverkehr oder einem Zweitwagen zur Arbeit zu fahren.
Denn seit Jahresbeginn ist eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft, die laut Bundesverkehrsministerium einen alten Besitzstand quasi „wiederbeleben“ soll: „Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980 bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis der damaligen Klasse 3, Leichtkrafträder – damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h – ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften.“ (Webseite des BMVI)
Dabei geht es aber nicht um den „Einschluss“ der Fahrerlaubnis A1 in die Pkw-Klasse B, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B per Schlüsselzahl, an die eine theoretische und praktische Fahrerschulung geknüpft wurde.


Im Trubel um die aktuellen Einschränkungen, Fahrschulschließungen und während der Phase der schrittweisen Wiedereröffnungen ist die als „besonders fahrradfreundlich“ angekündigte StVO-Novelle Ende April beinahe unbemerkt in Kraft getreten. Bisher hat die Novelle allerdings eher durch empfindliche Bußgeldverschärfungen von sich reden gemacht. Besonders der Umstand, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h innerorts (außerorts 26 km/h) mit einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert wird, sorgt für Schlagzeilen. So erhielt eine Online-Petition unter dem Stichwort „
Junge Fahrschüler zu erreichen und zu beeinflussen – auch für erfahrene Fahrlehrer kann das zur Herausforderung werden. Die Unterschiede durch Alter, Bildungsniveau oder auch durch die kulturelle Herkunft, gestalten es nicht immer einfach, die Fahrschüler individuell zu erreichen. Doch Aufmerksamkeit ist der Schlüssel, der die Tore zur Einstellungsbeeinflussung öffnet! Ein Fahrlehrer, der die Aufmerksamkeit seiner Fahrschüler hat, findet nicht nur Gehör, sondern bestenfalls auch Zustimmung und Übernahme von Verhaltens- und Einstellungsangeboten. Dabei ist es wichtig, Rücksicht zu nehmen auf die Heterogenität innerhalb der Gruppen – bei der Planung und bei der Durchführung von Unterrichten.
