Die ganze Vielfalt der Führerscheine (auf einen Blick)
„Fragen zum Umtausch?“ – Ihre Fahrschule informiert
Wer zwischen 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen Führerschein mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 sein Eigen nennt, muss sich bis spätestens 19. Januar 2024 davon verabschieden. Nach der „Dritten EU-Führerscheinrichtlinie“ sind die Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll langfristig sichergestellt werden, dass alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. In Deutschland wird wegen des hohen Verwaltungsaufwandes stufenweise getauscht. Zurzeit trifft es die 65 bis 70 geborenen Auto- und Motorradfahrenden. Dabei werden sich einige von ihnen wundern, wie viele Klassen heute möglich sind und auf ihrer Karte eingetragen werden. Da wird aus der alten 3 eine ganze Buchstabenserie aus AM, L, B, BE, C1E und CE (letzteres allerdings als bereits „abgelaufen“ markiert, sofern man ab dem 50. Lebensjahr nicht alle 5 Jahre die Gesundheitsprüfung für Lkw-Fahrer nachgewiesen hat), ggf. noch „T“, wenn man berufliche Tätigkeiten in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen kann: Nicht nur die Fahrerlaubnisbehörden geben Rat – auch Sie als Fahrlehrer können aufklären und besorgte Menschen beruhigen.