Fortsetzung BKF-Newsletter 01/2022:

Ein wichtiger Aspekt in Sachen „bessere Arbeitsbedingungen“ ist die Gestaltung des Feierabends, der meistens auf Rasthöfen und -stätten verbracht wird. Hier wünscht sich jeder Fahrer vor allem sichere Parkplätze, gerade in Hinsicht auf die transportierten Sachwerte in den Lastzügen. Dazu selbstverständlich auch ein grundlegendes Serviceangebot wie saubere Toiletten und Duschen, Waschräume, einen guten Internetzugang sowie bezahlbare Speisen und Getränke.

Sollte all dies nicht möglich sein, könnten laut dem Bundesverband für Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) auch aufgewertete Kabinen neue Alternativen darstellen. Dafür müsste der Gesetzgeber zunächst den längeren Lkw-Maßen zustimmen – welche in diesem Fall nicht der Ladelänge, sondern ausschließlich der Kabine zugutekommen. Vorstellbar sei ein separates Modul mit gesondertem Eingang hinter dem Fahrerhaus. Eine Fotomontage zeigt in einer der unten genannten Quellen ein Beispiel.

Doch dies alles hilft den Lkw-Fahrer*innen nicht an den Wochenenden. Aufgrund der VO 561/2006 Art 8 Abs 8, in der dieser Grundsatz seit Anbeginn aufgeführt wurde, und der Änderung des Fahrpersonalgesetzes 2017 in Deutschland und der Übernahme des Verbotes in nationales Recht, welches hiermit bußgeldpflichtig wurde, darf die wöchentliche Ruhezeit gar nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden.

Quellen:
www.roatel.com

https://www.eurotransport.de/artikel/bgl-vorstoss-fuer-laengere-kabinen-jeder-lkw-braucht-eine-toilette-11197004.html

FlK
BKF-Redaktion

© roatel
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Thema 4:
Firma – Fahrer – Fahrzeug

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