Warum eigentlich „BLACK FRIDAY“?
Wie alle guten Bräuche und Geschäftsideen kommt auch diese inzwischen weltumspannende Verkaufsaktion aus den Vereinigten Staaten. Selbst wenn der Name für die ältere Generation ein wenig an den berühmten Börsencrash von 1929 erinnert, der als „Schwarzer Freitag“ in die Geschichtsbücher eingegangen ist, hat er damit offenbar gar nichts zu tun: Findige Autoren der „Wikipedia“ zeigen auf, dass der Freitag nur in Europa zum Synonym für das Debakel wurde, in den USA aber zumeist der „Black Thursday“ als Bezeichnung des denkwürdigen Tages verwendet wird. Grund ist die Zeitverschiebung – zum Zeitpunkt des Crashes hatte durch die „Zeitverschiebung in Europa bereits der Freitag begonnen, während auf dem amerikanischen Kontinent der Donnerstag noch nicht zu Ende war. Somit fiel der Börsencrash in Europa auf einen Freitag.“
Der „Verkaufs-Friday“ hat seinen Anlass in einem amerikanischen National-Feiertag: Da „Thanksgiving“ (das nordamerikanische Erntedankfest) immer auf einen Donnerstag fällt, nehmen sich viele Amerikaner den Freitag danach als „Brückentag“ frei. Diese Freizeit nutzt seither der amerikanische Einzelhandel als Beginn der Weihnachts-Einkaufssaison für Rabattaktionen zum Ankurbeln des Konsums. Zunehmend erfolgreich.
Wenngleich in den USA vornehmlich die Geschäftshäuser vor Ort profitieren, hat der Black Friday im Zuge des Welthandels eher über das Internet seinen Siegeszug in Europa angetreten. Hier gibt es an diesem Datum keinen Brückentag nach einem Feiertag und daher werden die meisten Black Friday-Rabatte im Online-Handel angeboten. Allerdings mit zunehmendem Erfolg. Inzwischen ist Black Friday sogar teilweise als Marke für Waren und Dienstleistungen rechtlich geschützt (→ Duden).
Was immer Sie also am Tag nach dem amerikanischen Thanksgiving tun: Achten Sie auf die Sonderangebote im Internet-Handel die meisten Artikel sind tatsächlich nur sehr kurze Zeit für sehr kleines Geld (und nicht in den größten Stückzahlen) zu erwerben. Nach diesem Stichtag gelten meist wieder Standard-Konditionen.
Rechtzeitig registrieren und profitieren!
Da sich der DEGENER-Onlineshop ausschließlich an Fahrschulen, Fahrlererinnen und Fahrlehrer sowie anderweitige Bildungsinstitutionen und Gewerbebetriebe richtet, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich vorab registrieren und ihr Kundenkonto durch uns freischalten lassen.
Da für die Freischaltung ein entsprechender Nachweis (Gewerbeanmeldung, Fahrlehrerschein etc.) benötigt wird, ist eine entsprechende – wenn auch kurze – Vorlaufzeit erforderlich.
Falls Sie also noch kein Kundenkonto im DEGENER-Onlineshop angelegt haben, erledigen Sie dies am besten sofort, um unter anderem von unseren kurzfristigen und zeitlich begrenzten Aktionen profitieren zu können – denn viele Angebotspreise sind reine Online-Angebote und gelten ausschließlich beim Einkauf im DEGENER-Onlineshop.
WICHTIG: Sollten Sie sich als Privatperson / Fahrschüler registrieren, können wir Ihr Kundenkonto leider nicht freischalten.