Blinken: Die einen zu wenig, die andern zu viel ...
Der angemessene Einsatz der „Fahrtrichtungsanzeiger“, so heißen die Blinker in der Straßenverkehrsordnung (§ 5 StVO), ist im Straßenverkehr offenbar nicht selbstverständlich. Immer wieder kommt es z. B. beim Überholen oder an Kreuzungen zu Missverständnissen. Während Lkw- und Pkw-Fahrer die Blinker meist eher zu nachlässig betätigen, fahren Motorräder häufiger mit einem „Dauerblinker“ durch den Straßenverkehr. Auch das sorgt unter Umständen für Irritation und Gefahr.
Darauf weist das Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) in seinem Newsletter hin. Gerade angesichts der Frühlingsausfahrten falle das „Falschblinken“ auf: „Der Blinker des Vordermanns arbeitet im Dauerbetrieb, es wurde schlicht vergessen ihn abzustellen. Es gibt wohl kaum einen Motorrad- oder Rollerfahrer, der das nicht kennt und dem das nicht auch schon hier und da passiert ist“, so Achim Kuschefski vom IfZ.
Auch, wenn das in der Regel gut ausgehe, so werde hier doch oft durch die Verwirrung anderer Verkehrsteilnehmer eine „unnötige“ Gefahrensituation erzeugt.
Für unser Fotobeispiel heißt das: Hat ein Motorradfahrer nach dem letzten Abbiegen vergessen, seinen Blinker abzustellen, blinkt er unbewusst weiter. Meint nun der Pkw-Fahrer an dieser Kreuzung freie Fahrt zu haben, kann das fatale Folgen haben. Aus Sicht der Pkw-Fahrer scheint daher ein gesundes Misstrauen angemessen, er sollte sich etwa fragen: Wird das Motorrad langsamer, blinkt es schon länger, sieht mich der Fahrer? – Für den Motorradfahrer gilt, „den Blinker nach seinem Einsatz immer wieder zu kontrollieren, da er sich in der Regel nicht wie beim Auto nach dem Abbiegevorgang von selbst ausschaltet.“ Lauf IfZ-Newsletter rüsten einige Hersteller ihre Motorräder mit einer automatischen Blinkerrückstellung aus: „Die Blinker schalten sich hier nach einer gewissen Zeit oder Strecke wieder von alleine ab. Ebenso gibt es Systeme zum Nachrüsten.“
DiH (Redaktion)