… wenn die Sicht durch Regen oder Nebel eingeschränkt ist: Fuß vom Gas!
Außerdem bei schlechten Sicht- und Lichtverhältnissen frühzeitig das Abblendlicht einschalten – in der Zeit von Oktober bis April am besten grundsätzlich, den ganzen Tag über.
Automatik-Einstellungen sind komfortabel, bei Nebel aber nicht immer zuverlässig. Wer nicht nur mit Tagfahrlicht (vorn) fahren, sondern auch von hinten gesehen werden will, sollte das Abblendlicht im Herbst grundsätzlich manuell einschalten.
Nebelschlussleuchte (Pflicht)
Nebelschlussleuchte (vorgeschriebene Ausrüstung)
NUR einschalten bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern (sonst nicht erlaubt)! Außerdem darf dann nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bei besserer Sicht daran denken, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten: Die Blendwirkung gefährdet sonst den Hintermann.
NUR einschalten bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall. Die Zusatzscheinwerfer vorne leuchten Straßenrand und Leitlinie besser aus und erweitern so das eigene Sichtfeld.
Hohe Geschwindigkeit, abgefahrene Reifen und Längsrillen in der Fahrbahn erhöhen das Risiko, dass sich das Fahrzeug auf dem Wasserfilm nicht mehr lenken lässt. Jetzt auf keinen Fall stark bremsen, sondern auskuppeln und das Lenkrad fest halten, bis die Reifen wieder Kontakt zur Fahrbahn haben.
Wischerblätter ggf. austauschen, Scheibenwaschanlage auffüllen! Beim Einfüllen Frostschutzmittel zugeben und Anlage betätigen, damit auch Zuleitungen und Spritzdüsen geschützt sind. Rechtzeitig nachfüllen!
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmt, dass Kraftfahrzeuge „bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ nur fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen“. Gemeint sind Winterreifen. An Kraftfahrzeugen für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr müssen bei solchen Witterungsverhältnissen entsprechende Reifen mindestens an den Rädern der „permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen“ angebracht sein.
motorisierte Krankenfahrstühle (nach § 2 Nummer 13 FZV),
Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind sowie
Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine entsprechenden Reifen verfügbar sind.
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern müssen bei einer Sichtweite unter 50 m sowie bei Schneeglätte oder Glatteis den nächsten geeigneten Parkplatz anfahren, um jede Gefährdung Anderer auszuschließen.
Das ist beim EU-Reifenlabel zu beachten!
Das EU-Reifenlabel
Beim Neukauf auf Qualität achten: Das EU-Etikett soll bei der Kaufentscheidung helfen. Mit dem bunten Aufkleber werden die Produkteigenschaften der Reifen ausgewiesen.
Der Rollwiderstand hat direkte Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch und damit die Belastung der Umwelt durch CO2: A (sparsam) bis G (hoher Kraftstoffverbrauch).
Die Nasshaftung ist entscheidend für die Fahrsicherheit und beeinflusst die Länge des Bremsweges eines Fahrzeugs.
Das Rollgeräusch trägt wesentlich zur Gesamtlautstärke des Fahrzeugs bei. Es wird auf dem Label durch schwarze Balken und die Lautstärke in Dezibel angezeigt.
Nähere Infos gibt es beim Fachändler, z.B. unserem Partner [Vergölst].
… erhöhen die Rutschgefahr – besonders bei nasskaltem Wetter! – Vor allem in Alleen und in Stadtgebieten dort, wo Laubbäume wie Eichen oder Kastanien stehen, das Tempo verringern, vorausschauend fahren und sanft bremsen. Nicht nur das Laub, auch die Baumfrüchte können zu einer rutschigen Masse werden.
Auf Land- und Kreisstraßen ist mit Behinderungen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge zu rechnen. Besonders dort, wo Feldwege einmünden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
Lehm- und Erdklumpen oder anderer Ackerschmutz kann überall auf der Fahrbahn liegen oder z. B. Rüben können direkt vor Ihnen vom Lkw fallen. Halten Sie Abstand, um rechtzeitig ausweichen zu können.
Von September bis November ist das Wild besonders stark in Bewegung und wechselt häufig den Standort. Besonders hoch ist die Gefahr in der Nähe von Waldstücken während der Morgen- oder Abenddämmerung. Rehe, Hirsche und Wildschweine wechseln dann zu ihren Äsungsstellen.
Das Risiko eines Wildunfalls steigt.
Die Folgen eines Wild-Unfalls sind nicht zu unterschätzen: Ein Reh mit 20 kg Gewicht hat bei einem Aufprall mit Tempo 100 km/h nach Angaben des ADAC ein Aufschlaggewicht von fast einer Tonne!
Vorsicht: Wildwechsel
Deshalb unbedingt die „Wildwechsel“-Schilder beachten. Tempo reduzieren!
Die Fahrbahnränder im Auge behalten, stets auf mehrere Tiere einstellen. Wild flüchtet nicht immer auf dem kürzesten Weg, sondern oft vor dem Fahrzeug her.
Wenn Tiere auf der Straße stehen und sonst kein Verkehr herrscht, bremsen, hupen und gegebenenfalls abblenden, damit das Wild einen möglichen Fluchtweg findet. Dem Wild nicht ausweichen, wenn das Risiko besteht, gegen einen Baum zu prallen, im Straßengraben zu landen oder den Gegenverkehr zu gefährden.
WICHTIG:
Ein Wildunfall muss bei der nächsten Polizei oder Forstdienstgruppe gemeldet werden. Niemals das angefahrene Tier mitnehmen, eine Anzeige wegen Wilderei droht. Merken Sie sich die Stelle des Unfalls genau (z. B. im Navi) oder hinterlassen Sie ggf. eine Markierung vor Ort – so ersparen Sie dem Jäger langes Suchen.
PS: Außerdem bleibt eine Sonnenbrille auch nach Ende des Sommers empfehlenswert. Wer sie nicht sowieso ständig im Handschuhfach liegen hat, sollte sie spätestens jetzt in greifbarer Nähe haben, denn die tief stehende Sonne kann – gerade im Herbst – zum gefährlichen Blendwerk werden.