Ausgeschlafen in den Frühling
Die ersten Frühlingsboten erfordern besonders im Straßenverkehr eine erhöhte Wachsamkeit. Seien es unerwartete Kröten- oder Amphibienwanderungen an Hauptverbindungsstraßen, blendende Sonnenaufgänge im zuvor noch schattigen Berufsverkehr oder die ersten Zweiräder, die sich nach ihrem Winterschlaf noch etwas unbeholfen wieder auf die Straßen wagen.
Aufgepasst:
Alle Mofas, Mopeds, Quads, Segways und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm (Fahrerlaubnisklasse AM) dürfen nach dem 1. März nur noch mit neuen Kennzeichen (siehe unten) fahren.
Auch wenn die ersten Sonnenstrahlen viele Zweiradfahrer direkt zur Ausfahrt und viele Autofahrer auf Ausflugstouren locken. Zum Frühling gehört eine gewisse Vorbereitung dazu: Für Motorrad-Fahrer ist ein gründlicher Check der Maschine, für Autofahrer ein Besuch in der Waschanlage unvermeidlich! Vorher aber noch den unnötigen Ballast zu Hause abwerfen:
- Skiträger zum Beispiel sind Spritfresser und haben erst einmal ausgedient – sie gehören abmontiert und eingelagert
- Handfeger, Enteisungsmittel und anderes Winterzubehör sind jetzt unnötiger Ballast und gehören wie die gereinigten und gepflegten Schneeketten in den Keller
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