E-Scooter – die neuen Mofas?
Geht es nach dem aktuellen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK), so könnte die Mofa-Prüfbescheinigung bald überflüssig werden. Immerhin schlägt das Gremium vor, „interessierten Ländern in Form einer Optionslösung zu ermöglichen, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken“. Im Grunde eine Freigabe für alle Länder, vielleicht sogar eine Aufforderung. Denn noch im September, als eine Mehrheit im Bundestag sich letztlich gegen eine Fahrerlaubnis ab 15 Jahren ausgesprochen hat, appellierten die Abgeordneten, es „solle eine Entscheidung getroffen werden, die deutschlandweit Geltung haben müsse, um einen Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen von Bundesland zu Bundesland zu verhindern“ (Heute im Bundestag). – Jetzt heißt die Entscheidung offenbar „bundesweite Option“.
Doch keine Sorge: Selbst wenn tatsächlich alle Bundesländer das Angebot annehmen, etwa um diskriminierende AM-15-Ländergrenzen zu vermeiden – für die Mofa-Prüfbescheinigung muss das noch nicht das endgültige Aus bedeuten. Das lässt zumindest ein Referenten-Entwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vermuten, der dazu gedacht ist, die Teilnahme von unterschiedlichen Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr zu regeln. Diese werden definiert als Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 12 und nicht mehr als 20 km/h. Gemeint sind z. B. Elektro-Tretroller (siehe Verkehrszeichen-Entwurf), die laut Verordnung auf Radwegen fahren dürfen oder – wo keine vorhanden – auf der Straße. Allerdings verlangt die neue Verordnung für alle diese unterschiedlichen Gerätschaften Blinker, Bremsen, Glocke, ein Versicherungskennzeichen sowie eine Fahrerlaubnis – mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung.
Hersteller und Vertreiber reagieren angesichts derlei Auflagen verzweifelt und sehen ihren Absatzmarkt Deutschland in Gefahr. Und auch der TÜV-Verband mahnt, „Elektro-Tretroller mit Augenmaß zu regulieren“. So führe z. B. die Versicherungspflicht zu einem Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen, was dem Interesse an der Entfaltung des künftigen Mobilitätsmixes und der E-Mobilität direkt entgegenstehe (Verband der TÜV e.V.). Wir dürfen gespannt sein, wieweit der Referentenentwurf noch verändert wird, bevor es zur Beschlussfassung kommt.
DiH (Redaktion)