Nach anfänglich eher schleppenden Verkaufszahlen hält inzwischen der Ausbau von Schnell- und Standard-Ladepunkten für elektrisch angetriebene Autos in Deutschland nicht Schritt mit den steigenden Neuzulassungen. Das zeigt die Statista-Grafik auf Basis von Daten der European Alternative Fuels Observatory. Kamen 2018 noch sechs E-Autos auf einen Ladepunkt, sind es 2020 mittlerweile 13 Autos je Ladepunkt. Grund für die Entwicklung sind die zahlenmäßig stark gestiegenen Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gab es im vergangenen Jahr 446.756 Neuzulassungen von Pkw mit Hybrid-Antrieb – das sind fast 208.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr. Ein Grund für den positiven Trend bei den Zulassungen alternativer Antriebe dürften die Kaufprämien sein, die von Bund und den Herstellern derzeit gewährt werden.
Neue Modelle und Ausbau der Lademöglichkeiten
Es ist noch nicht so lange her, dass Elektro-Fahrzeuge für Fahrschulen eher abschreckend waren: Nur für die Automatik-Ausbildung geeignet und kaum als Prüfungsfahrzeuge zugelassen. Das hat sich rigoros geändert. Inzwischen bietet die neue Schlüsselzahl 197 eine zweigleisige Ausbildung inklusive Automatik-Prüfung ohne lästige Beschränkung. Zudem sind laut Datenbank für Prüfungsfahrzeuge des TÜV-Verbandes bereits 14 Fahrzeugmodelle von derzeit neun großen Automobilkonzernen als Prüfungsfahrzeug zugelassen.
Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter dem Titel „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ein neues Förderprogramm aufgelegt, mit dem der Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Millionen Euro massiv beschleunigt werden soll: „Bei den Menschen ,vor Ort‘ – an Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern oder Sportplätzen.“ (BMVI)
Umwelt ist Zukunft
Spätestens mit der weltweit auftretenden Schülerinitiative „Fridays For Future“, in der sich junge Menschen für möglichst umfassende, schnelle und effiziente Klimaschutz-Maßnahmen einsetzen, ist das Thema Umweltschutz zu einem der zentralen Anliegen junger Menschen geworden. Das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein hat seither unter dem Eindruck von sogenannten Abgasskandalen und Forschungen zum Klimawandel eine stetig kritischere Einstellung zu den eigenen Fortbewegungsmitteln. Dennoch bleibt Mobilität eine der Kernkompetenzen – auch in künftigen modernen Industriegesellschaften. Gehen Sie positiv auf die Wünsche Ihrer Kundschaft zu. Im Grundsatz bleibt das Autofahren auch in Zukunft eingebunden in gesetzliche Rahmenbedingungen, Verkehrs- und Verhaltensregeln sowie die fahrtechnischen Abläufe, einschließlich der in den neuen Fahraufgabenkatalogen definierten „Grundsätzlicher Handlungsalgorithmen“ (Teilhandlungen in den jeweiligen Fahrsituation). Es hat weiterhin vier Räder und (zumindest bis zur Serienreife Autonomer Fahrzeuge) ein Lenkrad, Rückspiegel und Fahrtrichtungsanzeiger sowie Beschleunigungs- und Bremspedale – unabhängig von Aussehen und Antriebstechnik.
Trend aufnehmen, heißt Trend setzen
Selbst wenn der E-Fahrzeug-Fuhrpark Ihrer Fahrschule noch überschaubar ist, sollten Sie auch ohne „Praxis-Angebote“ mit dem zunehmenden Interesse Ihrer Fahrschüler rechnen – und den Lernenden die Unterschiede wie auch die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Antriebsarten vermitteln. Sie müssen nicht einmal damit warten, bis die Elektromobilität zunehmend Eingang in den amtlichen Ausbildungsrahmenplan oder die Prüfungsfragen des amtlichen Fragenkatalogs gefunden hat (bisher sind dort unter dem Suchwort „Elektrofahrzeug“ 8 Fragen zu finden, Tendenz allerdings auch hier steigend).
Über wichtige Elemente der neuen Fahrzeugtypen können sich Ihre Schülerinnen und Schüler mit dem DEGENER Lehrbuch auch jetzt schon informieren. Gerade wegen der Unterschiede im Handling, die sich wechselseitig auswirken können: Auf das Verhalten der Fahrzeugführenden einerseits wie andererseits auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer, die sich erst noch an E-Autos gewöhnen müssen. Zur besseren Übersicht haben Autor und DEGENER-Redaktion die Besonderheiten der Elektromobilität gebündelt und in Thema 7 zusammenhängend behandelt. Ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen beschreiben wir neben der traditionsreichen technischen Entwicklung die Besonderheiten der „Betankung“ und geben fahrpraktische Hinweise zum Umgang mit der neuen Antriebtechnik und speziellen Entwicklungen wie z. B. der „Rekuperation“, der Energierückgewinnung beim Bremsen, die dann wieder für neuen Antrieb sorgen kann.