SCAN & TEACH 360° RED für Fahrlehreranwärter

scan-and-teach-360-red-logo-mit-claim

Fahrlehreranwärter nutzen die neue innovative Unterrichtssoftware SCAN & TEACH 360° RED für die Dauer Ihrer Ausbildung kostenlos.

Ihre Vorteile:

  • Auf jedem Gerät mit Browser einsetzbar
  • keine DVD‘s
  • keine Installation
  • kompatibel mit Windows, Mac OS und Linux
  • immer auf dem neuesten Stand
  • intuitiv zu bedienen
  • schnelle Wechsel zwischen Fotos, Animationen und Erklär-Videos

Füllen Sie einfach das nachstehende Kontaktformular aus – Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten schnellstmöglich per E-Mail.

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Der/die Fahrlehreranwärter/in

fordert von der DEGENER Verlag GmbH für die Dauer der Ausbildung sowie für die theoretische Lernprobe, zur Vorbereitung und Durchführung des theoretischen Unterrichts anhand der Unterrichtssoftware SCAN & TEACH® 360° RED, eine kostenlose, temporäre Nutzungslizenz für die Klassen

Klassenauswahl *

1. Leihbedingungen

Der/Die Fahrlehreranwärter/in befindet sich zurzeit in der Ausbildung in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte. Dem/Der Fahrlehreranwärter/in steht ein Internetzugang mit Browser zur Nutzung von SCAN & TEACH® 360° RED zur Verfügung. Die Fahrlehrerausbildungsstätte hat die Teilnahme und den Beginn der Fahrlehrerausbildung durch Unterschrift bestätigt. Ein Wechsel der Ausbildungsfahrschule wird der DVG zeitnah mitgeteilt.

2.   Nutzung

Der/Die Fahrlehreranwärter/in verwendet die Unterrichtssoftware SCAN & TEACH® 360° RED sinngemäß, d. h. zeitlich und räumlich begrenzt und ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung seines/ihres theoretischen Unterrichtes im Rahmen der Ausbildung.Es ist insbesondere nicht gestattet, den erhaltenen Lizenzcode entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu veräußern, zu verleihen und/oder zu vermieten, in elektronische Netzwerke (z. B. Internet) zu veröffentlichen oder in einer anderen Fahrschule als der Ausbildungsfahrschule zu verwenden. Die DVG behält sich im Falle des Verstoßes gegen diese Nutzungsbeschränkung zivil- und strafrechtliche Schritte gegen den/die Fahrlehreranwärter/in vor.

3.  Leihdauer/Zugangsbegrenzung/Rückgabe

Die zeitliche Nutzung ist befristet auf die Dauer der Ausbildung und endet mit dem Bestehen der Fahrlehrerprüfung. Der/Die Fahrlehreranwärter/in verpflichtet sich, die DVG vom Bestehen der Fahrlehrerprüfung zur Deaktivierung der temporären Lizenz zu informieren. In jedem Fall endet die Laufzeit der temporären Lizenz nach Ablauf von 18 Monaten seit der Zurverfügungstellung des Lizenzcodes. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Beginn der Fahrlehrerausbildung *
Voraussichtliches Datum der theoretischen Lehrprobe

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten, die ich der DEGENER Verlag GmbH im Rahmen dieser Kontaktaufnahme bereitstelle, zum Zweck der Kontaktaufnahme und damit verbundenen Diensten verarbeitet werden. Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und zur Kenntnis genommen.