Kennzeichen „blau“ / Frist für AM 15 verlängert
Mit Umweltzonen haben beide Fahrzeugarten nichts zu tun: Als Zweiräder sind sowohl Mofas als auch Mopeds und andere Fahrzeuge (siehe unten) von den Regelungen ausgenommen. Ihre Fahrer haben weder Angst vor blauen Plaketten noch vor den blauen Versicherungskennzeichen, die ab März fällig werden. Auch äußerlich sind die Fahrzeuge seit Änderung der Fahrerlaubnisverordnung im Dezember 2016 nicht mehr zu unterscheiden: Damals ist die Bedingung „einsitzig“ für Mofas entfallen. Einzig die Fahrerlaubnis und das Ein- bzw. „Aufstiegsalter“ unterscheiden sich noch dahingehend, dass 15-Jährige nur bis 25 km/h und erst 16-Jährige bis 45 km/h schnell unterwegs sein dürfen. Jedenfalls in den meisten Bundesländern.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern war es bereits seit 2013 im Rahmen des Modellprojekts „Moped ab 15″ den Jugendlichen vergönnt, statt über den „Umweg“ der Mofa-Prüfbescheinigung direkt die erste „echte“ Fahrerlaubnis, den Führerschein der Klasse AM, zu erwerben. Projektbegleitend wurden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt, vornehmlich, um eine bundesweite Anwendung zu prüfen. Ende April 2018 sollte der Versuch auslaufen.
Daraus wird jetzt nichts: Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) haben die Studien „keine eindeutigen Ergebnisse“ erbracht. Deshalb werde das Modellprojekt auf zwei Jahre verlängert, aber erneut befristet, das heißt, am Ende der Laufzeit möglicherweise beendet – von einer Ausweitung auf alle Bundesländer keine Rede.
Immerhin, einen „Bruch“ soll es nicht geben, „das BMVI hat die Länder aufgefordert, in diesem Zeitraum weitere Daten zu erheben. Die Verlängerung wird rechtzeitig erfolgen, so dass das Projekt ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Die Behörden vor Ort werden entsprechend informiert. Sie werden gebeten, einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.“
Sachsen-Anhalt hat laut Verkehrsminister Thomas Webel mit dem „Moped-Führerschein mit 15“ gute Erfahrungen gemacht, berichtet MDR-aktuell. Allein im vergangenen Jahr häten im Land knapp 2000 Jugendliche praktische Prüfungen absolviert. Die Unfallzahlen häten sich nicht erhöht. Nach Ministeriumsangaben wurden 2017 in Thüringen knapp 3000 und in Sachsen gut 4000 Prüfungen absolviert.
DiH (Redaktion)
Für welche Fahrzeuge gilt das Versicherungs-Kennzeichen?
- Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren;
- Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder tretunabhängiger Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h;
- Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h;
- Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³;
- E-Roller, mit Betriebserlaubnis und max. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit;
- Motorisierte Krankenfahrstühle;
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.