VERBINDLICHE STANDARDS

Grundlage für die neue Durchführung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung mittels elektronischem Prüfprotokoll (ePp) sind die „Fahraufgabenkataloge der praktischen Fahrerlaubnisprüfung“. Sie bilden mit insgesamt gut 1000 Seiten einen umfangreichen Teil B der neuen Prüfungsrichtlinien. Erklärtes Ziel: „Die weiterentwickelten Prüfungsinhalte, die im Fahraufgabenkatalog beschrieben sind, müssen in der Aus- und Fortbildung der Fahrlehrer und Sachverständigen berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es, die Bewerber im Rahmen der professionellen Fahrausbildung auf die Anforderungen (…) vorzubereiten. Die individuelle Fahrkompetenz der Bewerber wird dann nach neuen Standards bewertet, mittels des neuen Sachverständigen-Werkzeuges „elektronisches Prüfprotokoll“ dokumentiert und zurückgemeldet. Auch das Fahrlehrer-Werkzeug „elektronische LernstandsBeurteilung“ kann in diesem Prozess eine wesentliche Rolle spielen.“ (aus: „Bestehendes verbessern, Neues entwickeln – Verkehrssicherheit durch die Fahrerlaubnisprüfung – Die TÜV | DEKRA arge tp 21 informiert“).

OBJEKTIV UND TRANSPARENT

In den für jeden Klasse einzeln beschriebenen Fahraufgabenkatalogen sind nicht nur die sicherheitsrelevanten Fahraufgaben selbst, sondern auch die Anforderungen an die Fahrerlaubnisbewerber für die Bewältigung der Aufgaben detailliert definiert. Die inhaltliche Festlegung von Fahrkompetenzbereichen, Fahraufgaben und den dazugehörigen Bewertungs- und Entscheidungskriterien dient der Erhöhung der Objektivität und Transparenz des Prüfungsverfahrens. Deshalb wird der Fahraufgabenkatalog zu einer der zentralen Grundlagen für die Ausbildung in den Fahrschulen – und verbindlicher Bestandteil jeder praktischen Prüfung: Die Durchführung aller Fahraufgaben ist rechtlich verbindlicher Prüfungsinhalt. Dabei muss der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer (aaSoP) alle Fahraufgaben aufsuchen, sofern dies durch die äußeren Bedingungen möglich ist. Im Sinne der adaptiven Prüfstrategie erfolgt dies gegebenenfalls wiederholt. Das heißt, er muss sich vergewissern, ob ein beobachtetes Verhalten des Bewerbers nur situativ war oder aber systematisch ist.

DIREKTER WEG ZUR PRAKTISCHEN PRÜFUNG

Nachdem die aaSoP zur Bewertung der praktischen Prüfung die standardisierten elektronischen Prüfprotokolle (ePp) einsetzen, ist es nur konsequent, wenn die Fahrschulen ihre Kundschaft mit einer ganz ähnlichen Software intensiv auf die Prüfung vorbereiten. Mit der theoretischen Grundlage in den Fahraufgabenkatalogen sowie der praktischen Software zur LernstandsBeurteilung bereiten Sie Ihre Kundschaft zielgerichtet auf die erwartete „Bewältigung sicherheitsrelevanter Fahraufgaben“ vor, ohne Umwege, eben „Ausbilden, was geprüft wird“!

TRANSPARENZ IN DER AUSBILDUNG

Erst recht, wenn das neue Werkzeug so perfekt in die Fahrschulverwaltung eingebunden ist wie das „eLBe“ in das DEGENER Fahrschuloffice 360°! Der Vorteil: Ausbildung und Bewertung der Fahrkompetenzen folgen nicht nur demselben Katalog wie in der amtlichen Prüfung. Zudem werden die „eLBe“-Daten werden direkt an das Fahrschuloffice übertragen. Dadurch sind die Daten nicht nur jederzeit für den Fahrlehrer abrufbar. Gleichzeitig können Sie Ihren Schülerinnen und Schülern jederzeit eine objektive Einschätzung des Lernstandes sowie eine genaue Dokumentation der Ausbildung geben: Denn Ausbildungsdokumentation und elektronische LernstandsBeurteilung werden direkt an Ihr Fahrschuloffice 360° übertragen und sind sofort verfügbar im Büro, für die Fahrlehrer (mobil) und für den Fahrschüler im Fahrschulcampus 360°. – Näher an der praktischen Prüfung!