Keine Panik bei Auslandsunfällen
Wie hierzulande gehört es auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu den ersten Pflichten eines Autofahrers, den Unfallort zu sichern. Dabei sollte vor dem Aussteigen zunächst die Warnweste angelegt werden. Sie zu tragen, ist in den meisten Ländern Europas ohnehin inzwischen vorgeschrieben. Ohne kann es gegebenenfalls also teuer werden. Ebenso muss der Unfall protokolliert werden, am besten mit aussagekräftigen Fotos. Die für eine problemlose Schadensregulierung wichtigen Informationen im Falle eines Auslandsunfalls werden alle im Europäischen Unfallbericht abgefragt, den jeder Versicherer für seine Kunden bereithält. Aber Achtung: In Frankreich oder den Beneluxstaaten habe der bereits erwähnte Europäische Unfallbericht eine ungleich größere Bedeutung als in Deutschland, warnt die HUK-COBURG. Denn dort werde der Inhalt des Berichts mit der Unterschrift unwiderruflich anerkannt. Anmerkungen oder Widersprüche sollten daher unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Unstimmigkeiten oder Sprachschwierigkeiten sollte jeder Unfallbeteiligte am besten seinen eigenen Bericht ausfüllen, ihn unterzeichnen und dann Kopien austauschen. Wer noch besser abgesichert sein möchte, schließt eine Auslandsschadenschutz-Versicherung ab. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung soll dafür sorgen, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätten sie sich im Inland ereignet. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden. Generell gilt bei einem Unfall im Ausland meist nationales Recht. Was bedeutet, dass geltend zu machende Deckungssummen und Kosten erheblich niedriger ausfallen können als in Deutschland. Die so genannte „Mallorca-Police“ kann sich in diesem Fall als sehr nützlich erweisen: Sie ermöglicht eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung auf im europäischen Ausland gemietete Pkw.
SuS (Redaktion)