„Klappe zu“ – und keine Angst vor Erster Hilfe!
Mit der zunehmenden Anzahl der Fahrenden kommt es in der Motorradsaison leider auch immer wieder zum einen oder anderen unerwünschten Zwischenfall. Menschen, die zum Beispiel „aus Angst etwas falsch zu machen, die Erste Hilfe unterlassen, machen den größeren Fehler, nämlich gar nicht zu helfen,“ betont das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) in seiner Aufklärung über „Verbreitete Erste-Hilfe-Irrtümer“.
Niemand erwarte vom Ersthelfer „hundertprozentiges Können“, aber schnelle „Hilfeleistung nach bestem Wissen“. Und das sei juristisch nicht zu belangen. Strafbar sei allerdings die „unterlassene Hilfeleistung“. Ein weiteres, besonderes Problem gerade bei Motorradunfällen ist die umstrittene Frage, wie mit dem Helm umzugehen ist. Sehr hartnäckig halte sich in die Überzeugung, man dürfe einem bewusstlosen Mototrradfahrer den Helm nicht abnehmen, „obwohl bereits seit 1984 unter Experten Einigkeit darüber herrscht, dass der Helm in jedem Fall abzunehmen ist. Das Risiko bei Bewusstlosigkeit im Helm zu ersticken, ist für den Verletzten weit größer, als ein Verletzungsrisiko beim Abnehmen des Helmes.“ Trotzdem sollte man dabei immer mit größter Vorsicht vorgehen, um Halswirbelverletzungen zu vermeiden“ (siehe oben).
Das gelte auch für Klapphelme: „Auch bei so genannten Klapphelmen, bei denen das Kinnteil samt Visier hochgeklappt werden kann, ist die Abnahme des kompletten Helmes bei einem bewusstlosen Motorradfahrer erforderlich. Denn nur so sind eine korrekte Atemspende und eine eventuell später notwendige stabile Seitenlage möglich.“ – Diese und weitere Tipps der Zweiradexperten entnehmen sie bitte den ifz-Broschüren …
DiH (Redaktion)