Neue EU-Reifen-Kennzeichnung
Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf Parameter wie Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Rollgeräusch angenommen. Ziel der Verordnung ist es, „die Kennzeichnung sichtbarer zu machen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Informationen an die Hand zu geben, damit sie Reifen auswählen können, die sicherer, kraftstoffeffizienter und geräuschärmer sind.“
Die Römischen Ziffern im oberen Bereich stehen für:
- (I) QR-Code;
- (II) Handelsname oder Handelsmarke des Lieferanten;
- (III) Reifentypkennung;
- (IV) Bezeichnung der Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Symbol der Geschwindigkeitskategorie, gemäß UNECE-Regelung Nr. 30 und UNECE-Regelung Nr. 54;
- (V) Reifenklasse, d. h. C1, C2 oder C3;
- (VI) Kraftstoffeffizienz-Piktogramm, -Skala und ‑Leistungsklasse;
- (VII) Nasshaftungs-Piktogramm, -Skala und ‑Leistungsklasse.
Im unteren Bereich bedeuten:
- (I) Piktogramm, Wert (in dB(A) re 1 pW, auf die nächste ganze Zahl gerundet) und Leistungsklasse für externes Rollgeräusch;
- (II) Schneegriffigkeits-Piktogramm;
- (III) Eisgriffigkeits-Piktogramm;
- (IV) die Nummer dieser Verordnung, „2020/XXX“
Die überarbeitete Verordnung war von der Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen worden. Am 13. November 2019 wurde eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielt. Ob das aussagekräftige Label aber tatsächlich die Fach-Beratung im Reifenhandel erspart, scheint zumindest fraglich.
DiH (Redaktion)