Neue Themen oder doch bekannte Inhalte?
Im Ausbildungsverlaufsplan der Klasse B finden sich bereits bekannte Themen und Inhaltsfelder wieder, aber es gibt auch viele Neuerungen. Der Fokus liegt deutlich stärker auf den Themen Gefahrenerkennung und Gefahrenvermeidung. Die Inhalte sind miteinander verzahnt und werden themenübergreifend behandelt. Die Fahraufgaben gewinnen erheblich an Bedeutung, auch in der theoretischen Ausbildung.
Die theoretische Fahrausbildung wird in drei Bereiche gegliedert, das selbstständige Theorielernen, den Theorieunterricht und die selbstständige Nachbereitung. Für die Klasse B ergibt sich dadurch folgender Ausbildungsplan:
Aufwertung des Fahrsimulators
B197: Der Schaltnachweis (B197) kann vollständig auf dem Fahrsimulator erbracht werden (10 Schaltstunden sowie die Überprüfungsfahrt).
„Alles“, bis auf Sonderfahrten: Es gibt keine Vorgaben für die Anzahl der Fahrstunden, mit Ausnahme der besonderen Ausbildungsfahrten, die nicht auf dem Fahrsimulator anerkannt werden.
Nicht festgefahren, sondern flexibel: Es gibt keine Verpflichtung, die Ausbildung auf Fahrsimulatoren anzubieten.
Der Fahrlehrer behält das Steuer in der Hand: Der Einsatz des Fahrsimulators liegt im Rahmen der pädagogischen Freiheit des Fahrlehrers.
Zertifizierung von Fahrsimulatoren: Die Anforderungen an Fahrsimulatoren werden möglichst technologieoffen formuliert. Mit Hilfe einer Konformitätsbescheinigung wird die Leistungsfähigkeit der Simulatoren bescheinigt. Diese Bescheinigung gilt dann für eine Modellreihe und nicht für jedes einzelne Gerät.