Pilot mit Fehlzündungen …
Kaum angelaufen (Dezember 2018), ist der Modellversuch einer Geschwindigkeits-Abschnittskontrolle in Niedersachsen wieder gestoppt (März 2019) – und inzwischen schon wieder erneut freigegeben (Mai 2019) worden. Das irritiert nicht nur die am System ebenfalls interessierten Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.
Der Grund ist laut „hannover.de“ die neue Rechtslage: „Ende Mai war das Niedersächsische Polizeigesetz in Kraft getreten. Darin ist unter anderem konkret geregelt, dass und wie die Polizei die Anlage nutzen darf.“ Wann und wie die Anlage tatsächlich wieder in Betrieb geht, wird allerdings noch bekannt gegeben.
Darin scheinen sich die europäischen Staaten im Übrigen einig: Die meisten Section-Control-Abschnitte werden per Verkehrszeichen angekündigt. Selbstverständlich auch die Modell-Anlage in Hannover. Interessanterweise ist das in Hannover eingesetzte System zudem laut Hersteller „bereits vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Bundesamt für Metrologie (METAS) in der Schweiz sowie vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) in Österreich zugelassen“ (Jenoptik über „TraffiSection“). Für das auch in der Pkw-Maut erfahrenere Nachbarland hat der dortige Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) den eigenen Anlagen immerhin ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: „Seit über 10 Jahren werden verschiedene Streckenabschnitte im hochrangigen Straßennetz per Section Control überwacht. Auf den überwachten Strecken konnte die Durchschnittsgeschwindigkeit von Pkw um 10 km/h, die von Lkw um 15 km/h verringert werden, die Unfall-Statistiken weisen einen Unfallrückgang von rund 50% aus.“ – In Österreich und Großbritannien werden inzwischen auch Baustellenbereiche mittels Section Control überwacht.
Der kurze Probelauf der hiesigen Anlage hat laut Zeitungsbericht trotz Warnschildern und Presseankündigung immerhin noch „141 Raser erwischt. Erlaubt ist Tempo 100, der Schnellste rauschte mit Tempo 189 durch den Kontrollabschnitt.“ Und es gibt kein Geld zurück: „Wenn Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid keine Beschwerde eingelegt haben und die Strafe überwiesen haben, ist der Vorgang abgeschlossen.“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Bleibt abzuwarten, wie das noch laufende Berufungsverfahren ausgeht, in dem ein Anwalt aus Laatzen grundsätzlich gegen diese neue Form der Geschwindigkeitskontrolle als massiven Eingriff in seine Grundrechte geklagt und Recht bekommen hatte. Möglicherweise kann der Ausgang dieses Verfahrens der deutschen Variante der Section Control am Ende bundesweit den Weg bereiten …
DiH (Redaktion)