Beschreibung
Ab 01.01.2020: Neues Kombiformular spart Aufwand und Papier
Der neue Ausbildungsnachweis gilt gleichzeitig als Ausbildungsbescheinigung. Die bisher auf zwei Blatt unhandlich verteilte Formulare wurden überarbeitet.
Ob Theorie- oder Praxisausbildung: Die Bestätigungen, dass die jeweils vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte absolviert wurden bzw. der Abschluss der Ausbildung fest gestellt ist, befinden sich jetzt nebeneinander auf einem Blatt. Alte, bereits begonnene Formulare behalten noch für zwei Jahre ihre Gültigkeit. Gemäß Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlG-DV) ist ab 01.01.2020 zwingend der neue Ausbildungsnachweis gemäß Anlage 3 FahrlG-DV zu verwenden.
50 Durchschreibesätze im Block.
Artikel-Nr. 22214-2
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