Beschreibung
Die neuen Prüfungsrichtlinien für die theoretische und die praktische Fahrerlaubnisprüfung inkl. Auslegungshilfe – mit Auszügen aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 15 Fahrerlaubnisprüfung
- § 16 Theoretische Prüfung
- § 17 Praktische Prüfung
- § 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (ab 01.04.2021)
- § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
- Anlage 7 Fahrerlaubnisprüfung
- Anlage 7a Fahrerschulung ab 17 Jahre (B 96)
- Anlage 7b Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 (B 196)
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- 5a Praktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B
- Anlage 7 (zu § 5a Absatz 4) Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (B 197)
Gültiger Stand: April 2023, Verkehrsblatt-Dokument Nr. S 3210 (04/23)
Artikel-Nr. 15033-4
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