Regel, Gesetz und (Rauch-)Verbot
Wer sich an die Regeln hält, der muss Gesetz und Strafe nicht fürchten. So sagt man zumindest – doch kommt es leider auch im Straßenverkehr zu Fehlern und Falschanschuldigungen. Deshalb bietet der Auto Club Europa (ACE) Informationen darüber an, wie Verkehrsteilnehmer am besten vorgehen, wenn sie ihr Recht im Straßenverkehr geltend machen wollen, um gegen Falschanzeigen vorzugehen
So rät der ACE bei Strafzetteln, trotz korrekten Parkens: „Wer die Parkuhr korrekt eingestellt, beziehungsweise sein Parkticket ordnungsgemäß gelöst hat, und trotzdem einen Strafzettel kassiert, lässt am besten Beweismittel für sich sprechen: Fotos von der Situation vor Ort und Kontaktdaten von Zeugen können helfen, gegen die unbegründete Zahlungsaufforderung vorzugehen.“ Kommt Blitzerpost ohne eigene Überschreitung des Tempolimits und ist auf dem Foto ein fremdes Fahrzeug oder ein anderer Fahrer zu sehen „heißt es, zügig Einspruch einlegen, indem der Anhörungsbogen des Bußgeldbescheids an die ausstellende Behörde zurückgeschickt wird. Wer tatsächlich hinterm Steuer saß, aber zu Unrecht geblitzt wurde, kann dem ebenso widersprechen, sobald der Bußgeldbescheid vorliegt.“ Dafür bleiben zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Bei Beschuldigungen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gilt es erst einmal, keine Aussage zu treffen und einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Das ist im Zweifel immer ein guter Weg, denn: „Nur ein Anwalt kann Einsicht in die Akte zum jeweiligen Fall erhalten und so entscheidende Details der Vorwürfe in Erfahrung bringen“, rät ACE-Rechtsexperte Hannes Krämer.
AnK (Redaktion)