StVO: Turbogang und Turbulenzen
Nachdem die lang erwartete fahrradfreundliche StVO-Novelle nicht wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten konnte, liegt mit den Empfehlungen der Ausschüsse jetzt ein ganz neuer Vorschlag zum Beschluss auf den Tischen im Bundesrat: Die Aufhebung der „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)“ – und die Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf „Autobahnen (Zeichen 330.1), auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben“. (→ Ausschussempfehlung)
Den Ausgang der Abstimmung darf man gespannt erwarten. Ausgerechnet am Valentinstag soll über die mehr als 70 Änderungen, die sich auf nahezu alle Bereiche der Verordnung beziehen, abgestimmt werden. So soll sich der Bundesrat in einer zusätzlichen Entschließung auch kritisch mit weiteren Problemen der Verkehrspolitik befassen, z. B. „aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz in der StVO die Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften festzuschreiben“ (Empfehlungen, 591/1/19).
„Welche Ausschussempfehlungen im Plenum mehrheitsfähig sind, entscheidet sich am 14. Februar. Beschließt der Bundesrat Änderungen am Entwurf, müsste die Bundesregierung diese 1:1 umsetzen, um die Verordnung in Kraft setzen zu können.“ (Bundesrat kompakt)
DiH (Redaktion)