Verkehrsminister beschließen Wegfall der „Automatikbeschränkung“
Eigentlich war sie schon einmal da, die Forderung nach dem Wegfall des Automatikvermerks. Zuletzt hieß es in einem Bericht des Verkehrsministeriums zur Verkehrsministerkonferenz 2012: „Derzeit ist jedoch für eine Prüfungsfahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne Kupplungspedal eine EG-rechtlich vorgeschriebene Beschränkung durch die Eintragung der Schlüsselzahl 78 (sog. Automatikbeschränkung) vorgeschrieben, die auch für Elektro- und Hybridfahrzeuge ohne Kupplungspedal gilt. Daher ist es sinnvoll und geboten, dass sich das BMVBS auf EU-Ebene für den Wegfall dieser sog. Automatikbeschränkung einsetzt.“ (Bericht des BMVBS zur VMK 2012) Damals wie heute war der Vorstoß an die Idee gebunden, Elektrofahrzeuge – auch für Fahrschulen – attraktiver zu machen. „Wer derzeit auf einem Elektrofahrzeug die Führerscheinprüfung ablegt, bekommt eine Automatikbeschränkung in den Führerschein eingetragen. Die Verkehrsministerkonferenz findet dies nicht mehr zeitgemäß und fordert den Bund auf, Gespräche mit der EU-Kommission aufzunehmen, um die Regelung anzupassen“, heißt es in einer ersten Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg*.
Demnach sollten Führerscheininhaber, die ihre Fahrprüfung auf einem Elektrofahrzeug gemacht haben, künftig auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dazu müsse der Bund entsprechende Gespräche mit der EU-Kommission aufnehmen.
Wie solche Fahrschüler dann die Praxis für Autos mit Schaltgetriebe bekommen, müsste separat geregelt werden, teilte der Sprecher des Verkehrsministeriums in Stuttgart mit. Denkbar ist zum Beispiel ein Schalttraining auf Fahrsimulatoren, erklärt hierzu ein Experte vom DEGENER Verlag.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das ist ein guter Start in die neue Zeit. Denn in Zukunft wird durch die immer weitere Verbreitung von E-Autos und automatisiertem Fahren die Fähigkeit, mit einem Schaltgetriebe zu fahren, ohnehin obsolet.“ – Kritiker bezweifeln allerdings, dass eine solche Automatikvermerk-Regelung wirklich nur auf Elektro-Autos beschränkt werden kann: Wenn, dann müsste der Wegfall doch wohl auch für Benzin- oder Diesel-Automatik-Fahrzeuge gelten? – Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die künftige Regierung diesen VMK-Beschluss umsetzt …
DiH (Redaktion)