Vom Auto zum COBOT – vom Selbstfahren zum Mitfahren
In der Industrie-Produktion spricht man derzeit neudeutsch von Collaborative Robots, kurz: „COBOTS“. Der Begriff bezeichnet die „Neuen Kollegen aus Stahl, kollaborative Roboter“. Die Fachleute sind überzeugt, „mit Sensoren ausgestattete Collaborative Robots eröffnen eine völlig neue Form der Zusammenarbeit“ und lassen „Mensch und Maschine zu einem Team der Spitzenklasse“ werden. Interessanterweise gilt „die Autoindustrie als Vorreiter im Einsatz kollaborativer Roboter.“ In den Produktionshallen der Fahrzeughersteller arbeiten demnach schon seit einigen Jahren Roboter an der Seite ihrer menschlichen Kollegen. Sie ersparen den Mitarbeitern „monotone und körperlich anstrengende Arbeiten“ und geben ihnen Zeit für anspruchsvollere Tätigkeiten. (Hannover Messe1)
Vielleicht scheint deshalb ein Vergleich der Digitalisierung im Fahrzeug aus europäischer Perspektive mit dieser industriellen Entwicklung naheliegend: Das Auto wird quasi auf seinem Weg zum autonomen Fahren zunächst zu einer Art Roboter, mit dem ich als Fahrer „im Team“ unterwegs bin.
Zumindest hat die EU beschlossen, bestimmte Assistenzsysteme als Grundausstattung für künftige Kraftfahrzeuge zu fordern. „Nach den neuen Vorschriften müssen alle Kraftfahrzeuge mit den folgenden Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein: Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, Fahrer-Müdigkeitserkennung und ‑Aufmerksamkeitswarnsystem, fortgeschrittene Ablenkungserkennung, Notbremslichter, Systeme für die Erkennung beim Rückwärtsfahren, Unfalldatenspeicher, präzise Reifendrucküberwachung.“5 Personenkraftwagen und Lieferwagen müssen zusätzlich über Notbremsassistenzsysteme, Spurhalteassistenzsysteme, erweiterte Kopfaufprallschutzbereiche verfügen und Lkw über Abbiegeassistenten und andere Systeme gegen tote Winkel.
Wenn tatsächlich alle Neufahrzeuge ab 2022-24 mit diesen Systemen ausgestattet sein sollten, müssen wohl neben neuen praktischen Trainingseinheiten zum korrekten Einsatz der Systeme bzw. zur „Kollaboration“ auch neue „Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“6 entwickelt werden. Eine Verlängerung der praktischen Fahrausbildung könnte eine Folge sein – neben neuen Möglichkeiten, die Prüfung z. B. wegen Missachtung oder „kollaborativen Eingreifens“ der Systeme nicht zu bestehen …
Quellen: 1 Hannover Messe / 2 Wikipedia / 3 Rechtschreibduden / 4 EURO NCAP / 5 EU verschärft die Anforderungen an die Kraftfahrzeugsicherheit / 6 Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen
DiH (Redaktion)