Zeichen – Sprache – Verständigung
Wenn sich Personen in Fahrzeugen, auf dem Fahrrad oder zu Fuß im Straßenverkehr Zeichen geben, sollte das dem besseren Vorankommen aller dienen – und nicht dem Jubel (von kleineren, in gewissem Rahmen geduldeten „Ausnahmen“ wie Hochzeiten oder Autokorsos zu Sportereignissen einmal abgesehen), der Begrüßung, Beleidigung oder gar der Herabsetzung.
„Hupe und Lichthupe sind Gefahr- und Warnzeichen“, betont der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Man kann sie zwar einsetzen, wenn man sich gefährdet fühlt, zum Beispiel, wenn jemand aus einer Parkbucht losfahren will und nicht gesehen hat, dass ich mit meinem Fahrzeug herankomme. Nicht eingesetzt werden darf die Hupe hingegen zur Begrüßung oder als Abschiedssignal. So ein Hupen kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Das gilt auch für Gestik und Mimik: Sofern zur Herabsetzung und Beleidigung benutzt, beispielsweise durch Herausstrecken der Zunge, Tippen an die Stirn, „Scheibenwischer“ oder einen hochgehaltenen Mittelfinger, handelt es sich um Beleidigungen, die ebenso wie verbale Beschimpfungen strafbar sind. So wurden laut DVR zum Beispiel für den „Stinkefinger“ schon Geldstrafen von mehreren Tausend Euro verhängt.
Generell sei es sinnvoll, im Straßenverkehr Blickkontakt aufzunehmen, ganz gleich, ob die Personen mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Denn wer sich als gesehen wahrnimmt, fühlt sich auch beachtet. In vielen Situationen sind Verkehrsteilnehmer darauf angewiesen, sich zu verständigen. Freundlichkeit und klare Signale helfen dabei. Ein Beispiel: Auf einer Straße in einem Wohngebiet kommen sich zwei Autos entgegen und halten gleichzeitig vor einer Fahrbahnverengung. Wer fährt als erstes? Kein Problem, wenn einer der beiden Fahrer mit einem Handzeichen signalisiert, dass er dem anderen den Vortritt lässt. Schon ist die Sache geklärt und der Verkehr fließt wieder.
AnK/DiH (Redaktion)